Aktuelle Informationen
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Anleitung zur Registrierung bei ELSTER für die Grundsteuerberechnung
Kurz erklärt: Was Sie über die neue Grundsteuerberechnung wissen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil am 10. April 2018
festgestellt, dass die bisherige Form der Berechnung der Grundsteuer
verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue
Berechnungsform anzuwenden. Die Bundesländer müssen diese nun bis zum
Jahr 2025 umsetzen. Das Land NRW hat sich dem sogenannten Bundesmodell
angeschlossen. Was bedeutet das nun konkret? Ab dem Jahr 2025 wird eine
neue Berechnung der Grundsteuer vorgenommen. Maßgeblich für die
Neuberechnung ist der Stichtag 01.01.2022. Jeder Immobilieneigentümer
muss in diesem Jahr erstmals eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Danach alle 7 Jahre, wenn grundlegende Änderungen am Grundbesitz erfolgt sind.
Bis wann muss ich diese Feststellungserklärung abgeben?
Voraussichtlich ab dem 01.07.2022 kann die Erklärung beim Finanzamt abgeben
werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 31. Oktober 2022. Die neuen
Feststellungsbescheide für die Höhe der Grundsteuer gelten dann ab 2025
Wie muss ich diese Feststellungserklärung abgeben?
Die Erklärung kann nur online abgegeben werden. Das geht dann nur über das
Portal des Finanzamtes www.elster.de .
Sie haben keinen Computer oder Internetzugang?
Sie haben dann die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt einen schriftlichen
Härtefallantrag zu stellen. Eine Abgabe in Papierform ist dann unter
Umständen möglich.
Was möchte das Finanzamt genau vom Immobilienbesitzer wissen?
Wohnadresse, wer ist der Eigentümer?
Informationen zum Grundbuch (Flur, Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung)
Eigentumsverhältnis z.B. Miteigentumsanteil bei Wohnungseigentum, bei
Erbbaurechten Restlaufzeit des Erbbaurechtes
Grundstücksgröße
Nutzung des Grundstücks (z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft)
Bodenrichtwert des Grundstückes
Baujahr des aufstehenden Gebäudes (ggf. Jahr der Kernsanierung)
Wohnfläche
Wo bekomme ich all diese Informationen?
Informationen zum Grundbuch: Wenn Sie keinen Grundbuchauszug vorliegen
haben, können Sie diesen beim zuständigen Amtsgericht -Grundbuchamtgegen
eine geringe Gebühr anfordern. Dort finden Sie alle Informationen über
Ihr Grundstück.
Eigentumsverhältnisse: Beim Einfamilienhaus sind häufig die Eheleute je zur
Hälfte Eigentümer. Wenn Sie sich nicht sicher sind, finden Sie diese Angaben
auch im Grundbuch, ebenso bei Wohnungseigentum oder Gemeinschaftseigentum.
Haben Sie ein Erbbaurecht, finden Sie die Laufzeit im
Erbbaurechtsvertrag.
Wohnfläche: In den meisten Bauakten, Kopien von Bauanträgen etc. finden
sich sogenannte Wohnflächenberechnungen. Hier finden Sie auch die
Wohnfläche Ihrer Immobilie. Bitte beachten Sie mögliche Anbauten, die
möglicherweise später hinzugekommen sind. Haben Sie keine Bauakte oder
Wohnflächenberechnung müssen Sie selber den Zollstock in die Hand nehmen
und die Wohnfläche berechnen.
Was gehört zur Wohnfläche? Terrassen, Balkone und Loggien, aber nur zu 25%
der Fläche, ferner Wintergärten(unbeheizt) und Schwimmbäder. Hier wird die
Fläche zu 50% angerechnet.
Ebenfalls 50% werden nur angerechnet, wenn Flächen unter einer Dachschräge
eine lichte Höhe von unter zwei Metern haben.
Was gehört nicht zur Wohnfläche? Garagen, Dachböden, Kellerräume,
Treppenhäuser, Heizungsräume
Bodenrichtwert: Hier wird nach dem aktuellen Grundstückswert gefragt.
Diesen können Sie selber online einsehen:
Auf der Internetseite www.boris.nrw.de können Sie unter Angabe Ihrer Adresse
den aktuellen Bodenrichtwert abfragen. Es erscheint eine Karte aus Ihrem
Wohngebiet, die mit Zahlen „bestückt“ sind. Die Zahl, die in Ihrem Wohngebiet
auf der Karte steht, stellt den aktuellen Bodenrichtwert pro qm Grundstück
dar.
Weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne unter 0251/4901811 an.
Wir helfen unseren Mitgliedern gerne weiter.
Langjährige Proteste zeigen Wirkung:
Die Straßenbaubeiträge werden in NRW abgeschafft!
Die NRW Regierungskoalition aus CDU und FDP gab heute in einer Pressekonferenz bekannt, das die Straßenbaubeiträge für Anlieger abgeschafft werden.
Seit vielen Jahren mussten betroffene Anlieger oft fünfstellige Summen aufbringen, um sich an den Sanierungskosten Ihrer Anwohnerstraße zu beteiligen.
Das gehört nun der Vergangenheit an. Künftig werden diese Beiträge komplett von Land übernommen.
In einem ersten Schritt wurde bereits 2019 beschlossen, die Anliegerbeiträge zu halbieren. Dazu wurde seinerzeit ein Förderprogramm in Höhe von rund 65 Mio.
Euro aufgelegt. Nun sollen sie Anliegerbeiträge ganz entfallen.
Die 100 % Entlastung sollen auch die Bürger erhalten, denen bereits die hälftige Förderung bewilligt worden sei, so Bodo Löttgen, Chef der CDU-Fraktion im Landtag.
Damit werden viele Anlieger auch rückwirkend entlastet. Das neue Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.